Vorgestern, (Freitag) war das russische Finanzsystem als Opfer von aktuellen Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union und den USA in den Schlagzeilen, vor allem die Bank Rossia. In Russlands Medien war hingegen zu lesen, dass die russische Zentralbank drei Banken und einem Online-Zahlungssystem Migom die Lizenzen entzogen hat.
Zufällig schrieb ich vorgestern schon an diesem Artikel zum Thema "Probleme mit Überweisungen aus Deutschland (Westeuropa) auf russische Bankkonten".
Anlass, hier auf russische Banken sprechen zu kommen, ist eine gerade gescheiterte Überweisung auf ein Konto eines Partners, das auf Rubel lautet. Erfahrungsgemäß können die Begünstigten in Moskau vom Tag der Beauftragung der Bank hier in Deutschland nach 2 bis 4 Tagen den Geldeingang auf ihrem Konto registrieren. Ich hatte voriges Jahr auch schon einen Fall, wo das Überweisen nur einen Tag gedauert hat.
Ich gehe im Folgenden auf das rechtliche Verhältnis zwischen deutschem Bankkunden und seiner Bank, die den Überweisungsauftrag annimmt, ein (Rechte und Pflichten), weiter auch noch mal darauf ein, inwiefern russische Banken für ausländische Unternehmen Risikofaktoren darstellen und zeige beispielhaft, welche Gefahren es für deutsche Touristik-Dienstleister gibt, wenn sie Kundengeld zur Bezahlung der Leistungen russischer Reiseveranstalter oder Leistungsträger überweisen. Daraus ergeben sich dann einige Handlungsempfehlungen zur finanziellen Abwicklung von Geschäften (für Verbraucher, für KMU, für Reisebüros) im Rahmen eines Überweisungsverkehrs (Kreditkartenzahlung und eCommerce nicht berücksichtigt).
1. Russische Zentralbank
Eingangs noch ein paar erklärende Sätze zur Zentralbank der Russischen Föderation, die indirekt bei dem, was mir passierte, eine versteckte Rolle gespielt hat:
Die Zentralbank bildet zusammen mit den Kreditanstalten und Filialen und Repräsentanzen ausländischer Banken nach Artikel 2 des Föderalen Gesetzes Nr. 395-1 "über Banken und Bankentätigkeit" das russische Bankensystem. Zu Kreditanstalten gehören definitorisch Banken und sonstige Kreditorganisationen (Organisationen, die keine Banken sind, also insbesondere elektronische Zahlungssysteme). Das Hauptmerkmal der Kreditorganisationen, die keine Banken sind, besteht in der Einschränkung der Arten von Dienstleistungen, die sie durchführen dürfen. Die Zentralbank ist, wie der Name erahnen lässt, das zentrale Regelungsorgan im russischen Bankensystem. Ihre Hauptaufgaben sind in Artikel 75 der Russischen Verfassung geregelt.
"Der Schutz und die Gewährleistung der Stabilität des Rubels ist die Grundfunktion der Zentralbank der Rußländischen Föderation, die sie unabhängig von anderen Organen der Staatsgewalt ausübt.", Art. 75 Abs. 2.
Die Geldemission obliegt einzig ihr. Sie erteilt Banklizenzen und entzieht sie wieder, legt den Mindestumfang des Stammkapitals und die Anforderungen an das Eigenkapital der Banken in Russland fest. Die Zentralbank überwacht die Banken, unter anderem, ob sie die Bestimmungen zum Schutz vor Geldwäsche einhalten. Wenn nicht, kann sie denen die Lizenz entziehen. Wegen dieses Drucks fürchten sich Banken davor, Geld, das auf Konten ihrer Kunden überwiesen wird, anzunehmen, wenn nicht entsprechend der Vorgaben der Zentralbank hinreichend geklärt ist, woher das Geld kommt, an wen es gezahlt wird, wofür und nicht sonstige Bedingungen, die die Zentralbank den Banken stellt (Kontrolle, Dokumentation, vollständiges und korrektes Ausfüllen bestimmter Formulare), erfüllt sind.
Wenn alle solche Anforderungen, die die Gesetze zur Regelung des Finanzmarktes und die Anordnungen der Zentralbank an die russischen Banken stellen, nicht auf Seiten des Zahlungsdienstleisters, also bei den ausländischen Banken und sonstige Kreditorganisationen genau bekannt sind, kommt es entsprechend häufig zur Abweisung der Annahme von Buchgeld durch russische Banken. Also pflanzt sich der Druck der Zentralbank fort auf ausländische Kreditinstitute, die Überweisungsdienstleistungen einschließlich für Russland anbieten. Diese müssen keine Lizenzentziehung fürchten, aber Schadensersatzansprüche ihrer Kunden wegen Nichtausführung von Überweisungsaufträgen in kurzer Zeit.
Das russische Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Banken dazu, den Föderalen Dienst für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) über alle Geschäfte zu informieren, welche alle in Artikel 6 des Gesetzes genannten Kritierien erfüllen. Das Gesetz trifft Regelungen über die Aufsicht und Datenverarbeitung, die Kundenidentifizierung und die interne Rechnungslegung zur Aufdeckung verdächtiger Geschäfte.
Fazit: Salopp formuliert, müssen westliche Banken sich auf die Pingeligkeit und Bürokratie russischer Banken und Bankvorschriften einstellen. Anderenfalls müssen sie russlandbezogene Finanzdienstleistungen für ihre Kunden unterlassen (Aber welche Bank macht schon gern solch eine Einschränkung?).
Diesen Ratschlag möchte ich zu den Lehren der nachfolgend geschilderten Erfahrungen und ihrer Analyse Ihnen, wenn Sie Geld nach Russland überweisen möchten, schon vorab geben:
Deutsche Kreditinstitute, die selbst über keine Repräsentanz oder Filiale in Russland verfügen, daher zur Ausführung von Auslandsüberweisungen nach Russland auf die Dienste von Korresponenzbanken angewiesen sind, dürften aufgrund von Informationsnachteilen im Hinblick auf russische rechtliche Anforderungen leichter und häufiger Fehler unterlaufen mit der Folge für die Kunden, dass Auslandsüberweisungen häufiger scheitern und deswegen womöglich auch die Geschäfte, die damit bezahlt werden sollen.
Daher schauen Sie sich, wenn Sie wissen, dass Sie Überweisungen nach Russland zu tätigen haben werden, möglichst frühzeitig die Sonderbedingungen für Auslandsüberweisungen Ihrer Bank an! Schauen Sie sich darin an, inwieweit die Bank Ihre Haftung ausschließt (oder auszuschließen versucht - denn Klauseln könnten hier auch unwirksam sein, was freilich gerichtlich festgestellt werden müsste.).
Außerdem können Sie sich nach alternativen Zahlungsdienstleistern umsehen. Z.B. bietet das Startup Azimo aus London eine Auszahlung von Geld bar bei Banken an, in der Nähe des Begünstigten. Für Russland ist derzeit über deren Partnerdienstleister "Contact" aber nur die Auszahlung in US-Dollar möglich, zum entsprechenden Umrechnungskurs, den Sie sich auf der Seite von Azimo anzeigen lassen und dann vergleichen können mit dem offiziellen Kurs (siehe www.oanda.com).
[Nachtrag, 17.04.2016: Seit mindestens 2015 ist eine Auszahlung auch in Rubel möglich. Allerdings ist das Zahlungssystem (anders als paypal) noch nicht b2b nutzbar und für Zahlungen c2b.
Außerdem ist darauf hinzuweisen aufgrund meiner eigenen Erfahrungen, dass russische Unternehmen auch Konten außerhalb Russlands nutzen. Mir wurden Konten auf Zypern bzw. in Londow angegeben, mit einer Briefkastenfirma als Kontoinhaber. Es handelte sich um Reiseveranstalter und ein Hotel. Hier steht der Verdacht der Hinterziehung von Steuern beim russischen Partner; muss aber nicht sein. Russen, die ihr Geld nach Zypern brachten, investieren von dort aus wieder in Russland, z.B. als Anteilshaber an einem Hotel.
Seien Sie wachsam und sprechen Sie Ihren (potentiellen) Partner darauf hin an und prüfen Ihr Risiko!]
[Ergänzung 25.05.2017: Übrigens: Die russische Zentralbank ist nicht so staatlich kontrolliert, wie man denken könnte. Sie wird (noch) vom Westen kontrolliert:
http://new.euro-med.dk/20141215-putins-vertrauter-putin-will-rothschilds-russische-zentralbank-verstaatlichen-und-handlanger-des-westens-saubern-krieg-bis-eine-seite-einbricht-unvermeidbar.php
Wenn man das Video mit der kleinen Lehrstunde von Nikolai Starikow gesehen hat, versteht man vielleicht besser, warum Russland und China Gold aufkaufen, gegenseitig Zahlung nicht mit US-Dollar vereinbaren, mit der Eurasischen Zollunion und der Seidenstraße ein wirtschaftliches Gegengewicht aufbauen, welches nicht von Rothschilds und der Finanzelite in London beherrscht wird und warum es gelingt, hier andere Länder zu gewinnen.
***
Jetzt zu meiner aktuellen Erfahrung mit einer Überweisung von Geld auf ein auf Rubel geführtes Konto in Russland:
2. Fehlgeschlagener Versuch der Überweisung auf ein Rubelkonto in Russland
Als ein Partner in Russland kürzlich nach fünf Tagen das Geld noch nicht hatte, mit dessen Überweisung ich meine Bank beauftragt hatte, ahnte ich es schon. Es ist wieder etwas schief gelaufen. Weil es ein Freund seit Jahren ist und wir uns persönlich gut kennen, hat er zugunsten meiner Kunden trotzdem seine Leistungen erbracht, wie vereinbart. 13 Tage nach Erteilung meines Auslandsüberweisungsauftrags an meine Bank (nach dem Einsatz meines Partners für meine Kunden) erhielt ich von meiner Bank die Nachricht, dass das zur Überweisung nach Russland angewiesene Geld wieder zurück auf meinen Konto sei. Das war nicht korrekt formuliert, denn nicht geschrieben wurde, dass der Betrag jetzt kleiner ist: Meine Bank hatte ihre Provision und Gebühr abgezogen.
Der Nachricht war ein Text beigefügt. Dessen Inhalt ist nur schwer verständlich. Offensichtlich ist dieser Text nicht für Bankkunden bestimmt. Andernfalls hätten die darin genannten Bedingungen kommentiert werden müssen, inwiefern der Kunde die Erfüllung dieser Bedingungen beeinflussen kann. Der Text enthält merkwürdige Zeilenumbrüche, mitten in den Zeilen. Mit Zahlen, vor und hinter denen Doppelpunkte stehen, ohne dass es um Rechenoperationen ginge. Diesen Text mit schlechter Formatierung dürften selbst viele Bankmitarbeiter nicht verstehen können. Das sind ziemlich technisch dargestellte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Überweisung ausgeführt wird (Abbildung dieses Textes: siehe ganz unten).
Ich fragte mich, was ich denn damit soll. Wozu gibt es denn die Bank? Es ist doch deren Metier, diese Bedingungen zu erfüllen. Ich als Bankkunde muss doch nur den Namen meines Gläubigers und seine Bankverbindung kennen, eventuell noch seine Adresse zu seiner Identifizierung und Benachrichtigung und eventuell einen Zweck der Zahlung (Betreff) angeben. Ich muss doch aber nicht den Prozess der Überweisung von meiner Auftragserteilung bis zur Aufbuchung des Zahlbetrag auf das Konto des Begünstigten kennen, geschweige denn verstehen. Beleg für die Legitimität dieser Kundensicht: Was für welche Angaben ich bei einer Überweisung machen muss, steht im Gesetz, in § 676a Abs. 2, S. 3 BGB. Mehr an Anforderungen an den Kunden/Auftraggeber steht auch nicht in den Sonderbedingungen der Bank für den Überweisungsverkehr.
Die Erklärung einer Mitarbeiterin meiner Bank zur Nichtausführung der Auslandsüberweisung lautet:
"Guten Tag Herr Schäfer,
Ihre Zahlung über xxx RUB nach Moskau wurde leider nicht ausgeführt und deshalb an uns zurücküberwiesen. Wenn Sie in Rubel überweisen, sind viele Voraussetzungen nötig, damit die russische Bank die Zahlung an den Empfänger gutschreibt. Diese übermittle ich Ihnen in der angehängten Datei. Nach Rücksprache mit unserer xxx-Bank ist eine Zahlung in EUR oder USD einfacher.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach unter der Rufnr. ... an oder schreiben eine Mail.
Ihre ...Bank grüßt Sie herzlich!"
Da fühle ich als Kunde mich auf den Schlips getreten. Hier entsteht bei mir der Eindruck (und ich glaube, das ist so auch gewollt mit der Formulierung), als wolle man mir die Schuld geben, als ob ich Fehler gemacht hätte. Das ist kein guter Stil der Bank. Erzeugt wird dieser Eindruck durch einige Ungenauigkeiten und Weglassungen. Das fängt schon damit an: Nicht ich überweise Geld, sondern meine Bank, indem sie den von mir gewünschten Betrag von meinem Konto abbucht und das Buchgeld weiterleitet. Sie ist Auftragnehmer, ich erteile den Auftrag zur Überweisung.
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